Satzung des Jazzchors der Uni Bonn


Verabschiedet in der Chorversammlung am 4.6.97.

§1 Name
Der Name des nicht rechtsfähigen Vereins ist "Jazzchor der Uni Bonn".
§2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist es,
- das musikalische Leben an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und darüber hinaus zubereichern
- den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam zu musizieren und den Kontakt mit anderen Musikern zu pflegen.
- Ein Schwerpunkt liegt auf Jazzchor-Literatur und benachbarten Gebieten.
- Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
§3 Mitgliedschaft
1. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der musikalische Leiter in Absprache mit dem Vorstand.
2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand in Absprache mit dem musikalischen Leiter.
3. Ein Austritt ist nach Absprache mit dem Vorstand jederzeit möglich.
4. Der musikalische Leiter ist nicht zwingend Mitglied im Sinne der Satzung.
§4 Organe
Organe des Vereins sind
1. der Vorstand und 2. die Chorversammlung.
§5 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Es können weitere Personen von der Chorversammlung in den Vorstand gewählt werden.
- Der Vorstand verteilt die anfallenden Aufgaben unter sich oder überträgt einzelne Aufgaben an bestimmte Chormitglieder.
§6 Die Chorversammlung
Die Chorversammlung setzt sich aus den Mitgliedern zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens acht Mitglieder anwesend sind.
1. Sie wählt und entläßt Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit.
2. Sie beschließt Änderungen der Satzung mit 2/3-Mehrheit.
§7 Das Chorvermögen
Über die Verwendung des Chorvermögens entscheidet der Vorstand. Begleitmusiker und der musikalischer Leiter sollen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten eine Aufwandsbeteiligung erhalten. Mitglieder erhalten keine Vergütung.